PFAD – Unfallversicherung für Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII

Sicherheit, wenn Sie sie am meisten brauchen: Unfallversicherung für Pflegeeltern. Das beste daran ist: Dieser Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei!

Unfallversicherung für Pflegeeltern: Ihr Rundum-Schutz im Ernstfall.

Aufgrund der gängigen Gesetzeslage ist für Sie als Pflegeeltern ein Unfallversicherungsschutz kostenfrei – das Jugendamt muss Ihnen bei Vorlage einer entsprechenden Police die Kosten vollständig ersetzen. Nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. sollten EUR 182,53 (Stand 2023) jährlich geleistet werden. Die Kommunen halten sich zunehmend an diese Empfehlung – einige Jugendämter leisten leider auch geringer. 

Warum ist eine Unfallversicherung für Pflegeeltern unerlässlich?

Niemand wünscht Ihnen oder Ihrem Partner einen Unfall und eine daraus resultierende Einschränkung. Aber für den Fall der Fälle kann eine hohe Entschädigung für den Dauerinvaliditätsfall die Folgen abmildern. Die von uns vereinbarte Rahmenvereinbarung fokussiert genau auf das: Eine hohe Absicherung für den Dauerinvaliditätsfall zu rabattierten Prämiensätzen und somit zu höherem Versicherungssummen. Und das für Sie kostenfrei.

Wie bekomme ich diesen für mich und meinen Partner kostenfreien Versicherungsschutz?

Der Abschluss ist vollkommen unproblematisch: Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt die Höhe des Zuschusses für die Unfallversicherung für Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII ab und nutzen Sie danach unser Kontaktformular. Sie erhalten dann unverzüglich Ihr persönliches und komplett unverbindliches Angebot – exakt auf die Bezuschussungslage Ihrer Kommune angepasst.

Im Nachgang erstellen wir für Sie eine Bestätigung zur Vorlage beim Jugendamt. Nach der Ausstellung der Versicherungspolice und Zahlung durch Sie werden Ihnen diese Kosten durch Ihren Kostenträger komplett ersetzt. 

Unfallversicherung für Pflegeeltern – wenn Sie selbst Unterstützung brauchen.

Zögern Sie nicht länger! Sichern Sie sich und Ihre Familie optimal ab. Bei Folge des Jugendamts den Empfehlungen des Deutschen Vereins kann die maximale Entschädigungssumme auf bis zu 750.000 Euro steigen.