PFAD – Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII
Im Rahmen üblicher Rechtsschutzversicherungen sind insbesondere Verfahren nach § 1632 Abs. 1 BGB (Herausgabe des Kindes) sowie nach § 1632 Abs. 4 BGB (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) nicht gedeckt. Die PFAD-Pflegeelternrechtsschutzversicherung schliesst diese Deckungslücke und ist in dieser Form einzigartig.
Rechtsschutzrisiken für Pflegeeltern und Pflegekinder nach § 33 SGB VIII
Übliche Privatrechtsschutzversicherungen haben den für Pflegeeltern hochgradig relevanten Bereich „Rückführung“ nicht mitversichert. Die PFAD-Pflegeelternrechtsschutzversicherung bietet für diese und auch weitere speziellen Risiken (Besuchskontakte / Strafrechtsschutz (z.B. Misshandlungsvorwurf)) weitgehende Deckung.
Für die obligatorisch mitversicherten Normalrisiken (Urlaubsreise / Vergabe Kindergartenplätze und vieles mehr) sind bedingungsgemäß auch die Pflegekinder mitversichert – auch, wenn die elterliche Sorge nicht bei Ihnen liegt. Und natürlich haben Sie freie Anwaltswahl.
Ist die PFAD-Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern § 33 SGB VIII zwingend?
Im Fall der Fälle schneidet ein Herausgabeverfahren mitten durch Ihre Familie. Sicherlich gibt es Fälle, in den eine Rückführung auch im Interesse des Kindes sein kann. Mit der PFAD-Pflegeelternrechtsschutzversicherung habe Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge auch vor Gericht darzulegen. Die Gegenseite hat oftmals keine finanziellen Risiken, da die Prozesskostenhilfe leistet – und das auch bei fragwürdigen Situationen.
Die Rückführung ist ein Thema, das jede Pflegefamilie betrifft, auch wenn über diesen Bereich leider oft geschwiegen wird. Die Wartezeit beträgt hier 6 Monate.
Baustein erweiterter Strafrechtsschutz
Als Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII stossen Sie in Ihrer Umgebung oft an Mauern und auch an Vorurteile. Im Baustein erweiterter Strafrechtsschutz bietet die PFAD-Pflegeelternrechtsschutzversicherung auch Kostendeckung für Risiken aus einem Ermittlungsverfahren gegen Sie als Pflegeeltern wegen vorsätzlich begehbarer Delikte (z.b. Misshandlungsvorwurf § 225 Abs. 3 StGB und weiteres). Für dieses nicht oft kommunizierte aber sehr wichtige Thema gibt es keine Wartezeit.
Sie haben bereits eine normale Rechtsschutzversicherung ohne die Pflegeelternrisiken?
Auch für diese Konstellation hat die PFAD-Pflegeelternrechtsschutzversicherung eine Lösung. Im Rahmen der sogenannten Differenzdeckung können Sie bereits ab sofort bis zum Ablauf Ihres Vorvertrages die wichtigen Pflegeelternrisiken versichern und die Wartezeiten beginnen lassen.
Und natürlich können Sie auch weitere gewünschte Risiken wie Verkehr, Beruf und Wohnen einschließen.
Schützen Sie sich und Ihre Familie vor unerwarteten Rechtsfällen
In emotionalen und rechtlich komplexen Situationen, in denen das Wohl Ihres Pflegekindes im Vordergrund steht, dürfen finanzielle Hürden nicht im Weg stehen. Egal ob Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – unsere Differenzdeckung und erweiterter Schutz machen den Unterschied.