PFAD – Altersvorsorge für Pflegeeltern
Sichern Sie Ihre Zukunft – mit der maßgeschneiderten Pflegeelternrente der Heinrich Poppe GmbH – und das für Sie zum halben Preis!
Altersvorsorge – Pflegeelternrente – für Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII
Aufgrund der gängigen Gesetzeslage ist für Sie als Pflegeeltern ein hälftiger Zuschuss zu einer Altersvorsorge durch das Jugendamt zu leisten.
Die Jugendämter knüpfen diese Zuschüsse an Bedingungen: So muss die angesparte Altersvorsorge u.a. als Rente geleistet werden und darf innerhalb der Ansparzeit weder beliehen, noch ausgezahlt oder abgetreten werden. Und von Ihnen ist für die PFAD-Pflegeelternrente die andere Hälfte des Beitrages zu zahlen.
Nach der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. sollten EUR 48,36 (Stand 2023) monatlich pro Pflegekind geleistet werden, sofern Sie auch den gleichen Betrag für Ihre Altersvorsorge aufwenden. Die Kommunen halten sich zunehmend an diese Empfehlung – einige Jugendämter leisten leider auch geringer – wenige mehr.
Warum ist die Altersvorsorge für Pflegeeltern – PFAD-Pflegeelternrente – eine gute Sache?
In Zeiten unklarer und ungewisser Rentensituation ergibt sich hier eine Möglichkeit, für den für Sie hälftigen Beitrag problemlos einen Baustein für Ihre Altersvorsorge auf den Weg zu bringen. Aufgrund unserer vertraglichen Ausgestaltung sind die Zuschüsse des Jugendamtes gewiss. So können Sie mit Hilfe der Kommune Ihre private Altersvorsorge deutlich verbessern.
Wie bekomme ich diese Altersvorsorge für Pflegeeltern – PFAD-Pflegeelternrente
Der Abschluss ist vollkommen unproblematisch: Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt die Höhe des Zuschusses für die Altersvorsorge für Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII ab und nutzen Sie danach unser Kontaktformular. Sie erhalten dann unverzüglich Ihr persönliches und komplett unverbindliches Angebot – exakt auf die Bezuschussungslage Ihrer Kommune angepasst. Im Nachgang erstellen wir für Sie eine Bestätigung zur Vorlage beim Jugendamt.
Nach der Ausstellung der Versicherungspolice und Zahlung durch Sie werden Ihnen die Kosten für die Altersvorsorge für Pflegeeltern – PFAD-Pflegeelternrente – durch Ihren Kostenträger hälftig ersetzt.